Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB sind ein integrierter Bestandteil aller schriftlichen Vereinbarungen, gelten ab 1. Januar 2006 und ersetzen alle früheren AGB
1. Allgemeine Bedingungen
Die Firma Vinumtec (im Folgenden Firma genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Kundenseitige Erklärungen, bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote
Angebote, Preise, Modelle, Masse und Leistungen werden erst durch die von uns gezeichnete Auftragsbestätigung verbindlich. Mit der durch den Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber (Kunde) die darin aufgeführten Konditionen, Leistungen und Zahlungsmodalitäten.
3. Preise
Falls nicht ausdrücklich erwähnt, gelten alle Preise wie in den Offerten aufgeführt. Spezielle Konditionen für Architekten und Wiederverkäufer werden durch individuelle Verträge vereinbart.
4. Kostenvoranschläge (Offerten)
Schriftliche Offerten gelten nur für die darin aufgeführten Produkte und Leistungen und gelten einmalig. Offerten können nicht als Grundlage für andere oder spätere Aufträge benutzt werden. Alle durch die Firma Vinumtec gelieferten Zeichnungen, Datenblätter sowie Bau- und Technische – Beschreibungen bleiben Eigentum der Firma Vinumtec und dürfen weder kopiert noch an Dritte, welche nicht mit dem Projekt beauftragt wurden, zugänglich gemacht werden.
5. Akonto-Zahlungen
Bei grösseren Projekten kann grundsätzlich eine Anzahlung von 40%, des in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gesamtbetrages erhoben werden. Der Zahlungseingang des Akontobetrages gilt als Auslöser für Produktion, Transport, etc.
6. Zahlungen
Alle Rechnungen sind gemäss Zahlungsdatum der Rechnung zur Begleichung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Wechsel nehmen wir nicht zum Zwecke der Zahlung entgegen. Der Kunde bemüht sich um die pünktliche Zahlung der Rechnungen. Widrigenfalls ist die Firma berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Es besteht unsererseits keine Rückzahlungspflicht für bereits bezahlte Leistungen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder durch uns festgelegten Gegenforderungen zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle durch die Firma Vinumtec gelieferten Waren und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Vinumtec.
8. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- und Konkursverfahren eröffnet oder laufen Ansprüche ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn sofort fällig. Im Verzugsfall ist die Firma berechtigt, die geschäftlichen Beziehungen, laufenden Aufträge, etc. sofort zu unterbrechen oder aufzulösen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sofort zur Zahlung fällig.
9. Mängel
Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach erbrachter Dienstleistung schriftlich bei der Firma Vinumtec einzureichen.
10. Garantien
Auf alle Produkte und Dienstleistungen gewähren wir grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren.
Verbindlich ist die Garantiedauer, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.
11. Haftungsbeschränkung
Die Firma lehnt jede Haftung bezüglich Ereignissen in Verbindung mit unseren Produkten oder Leistungen ab, welche durch unsachgemäße Handhabung, Höhere Gewalt oder nicht einhalten der Wartungsvorschriften erfolgen.
12. Angebote
Angebote, Preise, Modelle, Masse und Leistungen werden erst durch die von uns gezeichnete Auftragsbestätigung verbindlich. Mit der durch den Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber (Kunde) die darin aufgeführten Konditionen, Leistungen und Zahlungsmodalitäten.
13. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten in unserer Datenbank gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht ohne kundenseitiges Einverständnis an Dritte weitergegeben.
14. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bremgarten AG, Schweiz
Diese AGB sind ein integrierter Bestandteil aller schriftlichen Vereinbarungen, gelten ab 1. Januar 2006 und ersetzen alle früheren AGB.